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Der Wunsch, bis ins hohe Alter fit und aktiv zu bleiben, erfüllt sich leider nicht immer. Oft ist es von heute auf morgen nicht mehr möglich, seine Angelegenheiten selbst zu regeln. Deshalb sollte frühzeitig durch geeignete Vorsorgeverfügungen sichergestellt werden, dass in diesem Fall die eigenen Wertvorstellungen berücksichtigt werden – sowohl hinsichtlich der medizinischen Versorgung als auch der Lebensführung und des Vermögens. Es ist daher zweckmäßig - und in vielen Fällen fast zwingend - rechtzeitig Vorsorge für diese Fälle durch eine sog. Vorsorgevollmacht zu treffen. Der Vortrag erläutert Idee und Umfang solcher Vollmachten, klärt die Unterscheidung zwischen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung und gibt Anregungen für Gestaltungen im Einzelfall.

Der Referent ist Fachanwalt für Familienrecht und Notar
in der Sozietät Bergfeld&Partner in Lüdenscheid.


Gebühr

11,30 €


Termin(e)

Di. 24.10.2023, 19:00 - 21:15 Uhr


Kursort


Dozent/in

Datum Zeit Ort
24.10.2023 19:00 - 21:15 Uhr Halver, VHS im Lern- und Begegnungszentrum, Mühlenstr. 2; Raum

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Kurs abgeschlossen